|
Fördermittel in Baden-Württemberg: Behindertengerechter Umbau
Schwerbehinderte mit speziellen Wohnbedürfnissen erhalten vom Land Baden-Württemberg eine Förderung, wenn sie den Wohnraum oder das Gebäude auf diese besonderen Bedürfnisse hin erstellen oder anpassen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie oder mindestens ein Haushaltsangehöriger Rollstuhlbenutzer oder Sehbehinderter ist.
Sie erhalten diese Förderung als sog. “Z 15-Darlehen” in Höhe von mindestens 2.500 Euro und höchstens 30.000 Euro für nachweisbare Mehrkosten besonderer baulicher Maßnahmen, welche durch Art und Grad der Behinderung sowie die speziellen Wohnbedürfnisse bedingt sind (höchstens 60.000 Euro bei Wohnungen für Rollstuhlbenutzer).
Die Umwandlung in einen Zuschuss ist möglich. Der Zuschussbetrag errechnet sich dann aus dem entsprechenden Darlehensbetrag dividiert durch den Faktor 6,42 und muss mindestens 500 Euro betragen.
Eine Anpassungsförderung ist als isolierte Förderung ohne vorherige oder gleichzeitige Förderung des Baus oder Erwerbs möglich.
Barrierefreies Bauen
Sie erhalten von uns eine Förderung, wenn Sie Ihren Wohnraum barrierefrei rollstuhlgerecht (DIN 18025 Teil 1) oder barrierefrei (DIN 18025 Teil 2) erstellen oder anpassen, als
- Z 15-Darlehen in Höhe von mindestens 2.500 Euro und höchstens 30.000 Euro für nachweisbare Mehrkosten barrierefreier Bauweise (höchstens 60.000 Euro bei rollstuhlgerechter Bauweise).
Die Umwandlung in einen Zuschuss ist möglich. Der Zuschussbetrag errechnet sich dann aus dem entsprechenden Darlehensbetrag dividiert durch den Faktor 6,42 und muss mindestens 500 Euro betragen.
Eine Anpassungsförderung ist als isolierte Förderung ohne vorherige oder gleichzeitige Förderung des Baus oder Erwerbs möglich. Die Förderung für barrierefreies rollstuhlgerechtes Bauen ist nicht kumulierbar mit der Förderung „Hilfen für Schwerbehinderte Menschen“.
6. Fördermittelantrag
Den Fördermittelantrag finden Sie (im PDF-Format) >>hier>>
-Alle Angaben ohne Gewähr-
|