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Eigenheimförderung in Schleswig-Holstein: Immokonstant24

Immokonstant24 ist ein Darlehen mit 24 Jahren Gesamtlaufzeit, bei dem die Zins- und Tilgungsraten über die gesamte Laufzeit gleich bleiben (sog. “Volltilgerdarlehen”). Es gibt bei diesem Darlehen kein Zinsänderungsrisiko beispielsweise nach 10 oder 15 Jahren.

Wofür kann das Konstantdarlehen24 verwendet werden?

  • Neubau, Kauf oder Modernisierung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in Schleswig-Holstein

Müssen Einkommengrenzen eingehalten werden?

  • es müssen keine Einkommensgrenzen eingehalten werden

Wie hoch kann das Konstantdarlehen24 sein?

  • es werden maximal 40% der Gesamtkosten finanziert (Mindestdarlehensbetrag 15.000 Euro)

Wie viel Eigenkapital bzw. Eigenleistungen müssen eingebracht werden?

  • es müssen mindestens 7,5% der Gesamtkosten aus Eigenkapital oder Eigenleistungen aufgebracht werden
  • da das Konstantdarlehen24 nicht zur Bezahlung der Erwerbsnebenkosten verwendet werden kann, sollten bei einem Immobilienerwerb die Erwerbsnebenkosten aus Eigenkapital gezahlt werden können

Wann und wie wird das Konstantdarlehen24 ausgezahlt?

  • bei Neubau: 50% bei Baubeginn und 50% bei Rohbaufertigstellung
  • bei Kauf: bei Kaufpreisfälligkeit
  • bei Modernisierungsmaßnahmen: bei Beginn der Modernisierungsarbeiten

Sind Sicherheiten erforderlich?

  • das Konstantdarlehen24 muss über eine (nachrangige) Grundschuld im Grundbuch abgesichert werden

Kann das Konstantdarlehen24 mit anderen Förderdarlehen kombiniert werden?

  • eine Kombination mit anderen Förderdarlehen, beispielsweise Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist möglich

Fördermittelantrag

Den Fördermittelantrag finden Sie (im PDF-Format) >>hier>>

Aktuelle Konditionen

 

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