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Eigenheimförderung in Schleswig-Holstein: Immokonstant24
Immokonstant24 ist ein Darlehen mit 24 Jahren Gesamtlaufzeit, bei dem die Zins- und Tilgungsraten über die gesamte Laufzeit gleich bleiben (sog. “Volltilgerdarlehen”). Es gibt bei diesem Darlehen kein Zinsänderungsrisiko beispielsweise nach 10 oder 15 Jahren.
Wofür kann das Konstantdarlehen24 verwendet werden?
- Neubau, Kauf oder Modernisierung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in Schleswig-Holstein
Müssen Einkommengrenzen eingehalten werden?
- es müssen keine Einkommensgrenzen eingehalten werden
Wie hoch kann das Konstantdarlehen24 sein?
- es werden maximal 40% der Gesamtkosten finanziert (Mindestdarlehensbetrag 15.000 Euro)
Wie viel Eigenkapital bzw. Eigenleistungen müssen eingebracht werden?
- es müssen mindestens 7,5% der Gesamtkosten aus Eigenkapital oder Eigenleistungen aufgebracht werden
- da das Konstantdarlehen24 nicht zur Bezahlung der Erwerbsnebenkosten verwendet werden kann, sollten bei einem Immobilienerwerb die Erwerbsnebenkosten aus Eigenkapital gezahlt werden können
Wann und wie wird das Konstantdarlehen24 ausgezahlt?
- bei Neubau: 50% bei Baubeginn und 50% bei Rohbaufertigstellung
- bei Kauf: bei Kaufpreisfälligkeit
- bei Modernisierungsmaßnahmen: bei Beginn der Modernisierungsarbeiten
Sind Sicherheiten erforderlich?
- das Konstantdarlehen24 muss über eine (nachrangige) Grundschuld im Grundbuch abgesichert werden
Kann das Konstantdarlehen24 mit anderen Förderdarlehen kombiniert werden?
- eine Kombination mit anderen Förderdarlehen, beispielsweise Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist möglich
Fördermittelantrag
Den Fördermittelantrag finden Sie (im PDF-Format) >>hier>>
Aktuelle Konditionen
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