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Förderprogramm „Wohnen mit Kind“ 2011
Was wird von gefördert?
- Neubau von Eigenheimen in Baden-Württemberg
- Kauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Baden- Württemberg
Wer wird gefördert?
Private Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
- Ehepaare
- Alleinerziehende
- Eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften
Gefördert werden Haushalte mit positiven Einkünften bis 200.000 Euro bzw. 100.000 Euro bei Alleinerziehenden. Entscheidend sind jeweils die Zahlen aus dem letzten Steuerbescheid.
Wie wird gefördert?
Das Programm Wohnen mit Kind ist letztlich nichts anderes als das KfW- Wohnraumprgramm, für das die L-Bank besondere Zinskonditionen anbietet.
Wie hoch sind die aktuellen Zinssätze?
Die L-Bank bzw. die KfW legt den Zinssatz für das Darlehen erst bei Zusage fest.
Mit welchen Fördermitteln können Sie Wohnen mit Kind kombinieren?
Sie können die Förderdarlehen mit anderen Fördermitteln des Bundes, des Landes Baden-Württemberg oder der Gemeinde kombinieren.
Ausgeschlossen ist nur eine Kombination mit dem KfW-Wohneigentums- programm.
Wo und wie können Sie die Darlehen Wohnen mit Kind beantragen?
Sie stellen den Förderantrag bei einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl. Die Hausbank leitet den Antrag an die L-Bank weiter. Stimmt die L-Bank der Förderung zu, zahlt die Hausbank das Förderdarlehen auch an Sie aus.
Fördermittelantrag
Den Fördermittelantrag finden Sie (im PDF-Format) >>hier>>
-Alle Angaben ohne Gewähr-
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