Baukindergeld

Stand 01.03.2021

Das sog. Baukinder­geld ist ein Zuschuss seitens des Bundes, der nicht zurückge­zahlt werden muss. Pro Kind erhalten Sie insgesamt 12.000 Euro, die in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro ausgezahlt werden.

Welche Anforderungen müssen Sie erfüllen, um das Baukindergeld zu bekommen?

- die zu fördernde Immobilie muss selbst genutzt werden (vermietete Immobilien werden nicht gefördert)
- In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten
- Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind (plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind) 
- Sie haben frühestens am 01.01.2018 und spätestens zum 31.03.2021 den Kaufvertrag unter­zeichnet oder die Baugenehmigung für einen Neubau erhalten
- maßgeblich beim Einkommen ist das zu versteuernde Einkommen (Durchschnitt des vorletzten und vorvorletzten Kalenderjahres)
- Sie besitzen zum Stichtag keine weitere Wohn­immobilie (Stichtag ist das Datum des Kaufvertrages oder das Datum der Baugenehmigung für einen
  Neubau)
- die zu fördernde Immobilie muss sich in Deutschland befinden

Das Baukindergeld wird für alle Kinder gezahlt, die bei Antragstellung im Haushalt leben. Kommen nach Antragstellung weitere Kinder hinzu, gibt es für diese kein Baukindergeld.

Das Baukindergeld kann frühestens am Datum des Einzugs bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden (und muss spätestens 6 Monate nach Einzug beantragt werden). Maßgeblich ist das Datum der Anmeldung des Hauptwohnsitzes unter der entsprechenden Adresse.

Keine Förderung bei Kauf oder Schenkung innerhalb der Familie

Wer die Immobilie von einem Verwandten "in gerader Linie" (Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) kauft oder überlassen bekommt, geht beim Baukindergeld leer aus. Das gilt auch für unbebaute Grundstücke und unabhängig davon, ob der Kaufpreis marktüblich ist oder nicht.

Kann man sich das Baukindergeld auch in einer Summe auszahlen lassen?

Das wäre eine nette Idee, um beispielsweise das Eigenkapital zu erhöhen. Aber leider funktioniert das nicht. Das Baukindergeld wird definitiv über 10 Jahre ausgezahlt. Die Auszahlung in einer Summe ist - auch mit Abschlägen- nicht möglich.

Vorabcheck

Die KfW bietet auf ihrer Internetseite einen Vorabcheck. Dort finden Sie mit wenigen Klicks heraus, ob Sie Anspruch auf das Baukindergeld haben oder nicht.

>>>KfW-Baukindergeld>>>



(c) Olaf Varlemann Baufinanzierungsberatung- und -vermittlung
www.baufi-nord.de