KfW-Ergänzungskredit (Nr. 167)

Stand 26.07.2018 (Update 07.03.2021)

Hinweis: dieses Förderprogramm wird mit Wirkung ab dem 01.07.2021 durch die sog. "Bundesförderung für effiziente Wohngebäude" (BEG) abgelöst. 

Wer wird gefördert?

Wie wird gefördert/finanziert?

Was wird gefördert?

Wie hoch wird gefördert/finanziert?

Welche Laufzeiten sind möglich?

Wie lange sind die Zinssätze festgeschrieben?

Ab wann werden Bereitstellungszinsen fällig?

Wie hoch ist die Auszahlung?

Wie muss das Darlehen zurückgezahlt werden?

Welche Sondertilgungsmöglichkeiten gibt es?

Welche Sicherheiten verlangt die KfW?

Kann das KfW-Programm mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?

Muss man die Verwendung des Darlehens nachweisen?

Sonstiges 
- das KfW-Darlehen muss über eine Bank durchgeleitet werden. Eine direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich.

(c) Olaf Varlemann Baufinanzierungsberatung- und -vermittlung
www.baufi-nord.de