KfW-Altersgerecht Umbauen (Nr. 159)

Stand 22.08.2019

Wer wird gefördert?

- jeder, der in die geförderten Maßnahmen investiert, also Privatpersonen, Wohnungsunternehmen usw.

Wie wird gefördert/finanziert?

- durch langfristige Kredite (wahlweise Annuitärtendarlehen mit laufender Tilgung oder ein endfälliges Darlehen, das nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt werden muss)

Was wird gefördert?

- Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Wohnräumen sowie Einbruchsschutz

Wie hoch wird gefördert/finanziert?

- alle Investitionen bis maximal 50.000 Euro je Wohneinheit

Welche Laufzeiten sind möglich?

- bis zu 30 Jahre Gesamtlaufzeit sind möglich (bei dann bis zu 5 tilgungsfreien Anfangsjahren)

Wie lange sind die Zinssätze festgeschrieben?

- die Zinssätze werden wahlweise 5 oder 10 Jahre festgeschrieben 

Ab wann werden Bereitstellungszinsen fällig?

- derzeit gilt: Bereitstellungzinsen in Höhe von 1,80% jährlich fallen ab dem 5. Monat an
- bei Beantragung ab dem 01.10.2019 fallen Bereitstellungszinsen ab dem 13. Monat an

Wie hoch ist die Auszahlung?

- die Auszahlung erfolgt zu 100%

Wie muss das Darlehen zurückgezahlt werden?

- die Rückzahlung erfolgt entweder über laufende Tilgungsraten (Annuitätendarlehen) oder in einer Summe nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit (endfälliges Darlehen)

Welche Sondertilgungsmöglichkeiten gibt es?

- Sondertilgungen sind nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Welche Sicherheiten verlangt die KfW?

- das Darlehen muss in der Regel grundbuchlich abgesichert werden (Eintrag Grundschuld), allerdings hängt das vom durchleitenden Kreditinstitut ab

Kann das KfW-Programm mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?

- ja, eine Kombination mit anderen Fördermittel ist möglich

Muss man die Verwendung des Darlehens nachweisen?

- ja, der Nachweis erfolgt bei der durchleitenden Bank über die entsprechenden Rechnungen (Eigenleistungen werden nicht gefördert!)

Sonstiges 

- das KfW-Darlehen muss über eine Bank durchgeleitet werden. Eine direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich (ausgenommen die sog. Zuschussvariante)

(c) Olaf Varlemann Baufinanzierungsberatung- und -vermittlung
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