KfW-Energieeffizient Sanieren (Nr. 151)

Stand 01.01.2021 (Update 07.03.2021)

Hinweis: dieses Förderprogramm wird mit Wirkung ab dem 01.07.2021 durch die sog. "Bundesförderung für effiziente Wohngebäude" (BEG) abgelöst. 

Wer wird gefördert?
- alle, die Wohneigentum sanieren oder saniertes Wohneigentum erwerben (Ersterwerb)

Wie wird gefördert/finanziert?
- durch ein rückzahlbares Darlehen (Privatpersonen können statt dessen auch die Zuschussvariante 430 wählen 

Was wird gefördert?
- die energetische Sanierung von Wohngebäuden (Bauantrag/Bauanzeige vor dem 01.02.2002)
- man hat die Wahl zwischen der "Vollmodernisierung" (zum sog. KfW-Energieeffizenshaus) oder einzelnen Sanierungsmaßnahmen

Wie hoch wird gefördert/finanziert?
- für die Komplettsanierung können bis zu 100.000 Euro je Wohnung in Anspruch genommen werden
- für Einzelmaßnahmen können bis zu 50.000 Euro in Anspruch genommen werden

Welche Laufzeiten sind möglich?
- es sind Laufzeiten von bis zu 30 Jahren möglich
- die gewählte Laufzeit bestimmt die zu leistenden Tilgungsraten
- das erste Jahr ist grundsätzlich tilgungsfrei (bis zu 5 tilgungsfreie Jahre sind möglich; je länger die tilgungsfreie Zeit, desto höher die Tilgungsrate)

Wie lange sind die Zinssätze festgeschrieben?
- der Zinssatz ist 10 Jahre festgeschrieben

Ab wann werden Bereitstellungszinsen fällig?
- ab dem 12. Monat nach Bewilligung durch die KfW fallen Bereitstellungszinsen an
- die KfW verlangt dann 1,80% p.a. auf den bis dahin nicht abgerufenen Darlehensteil

Wie hoch ist die Auszahlung?
- die Auszahlung erfolgt zu 100%

Wie muss das Darlehen zurückgezahlt werden?
- das Darlehen wird mit gleichbleibenden Zins- und Tilgungsraten (Annuitäten) zurückgezahlt
- je nach Maßnahme zahlt die KfW nach einem Jahr einen Tilgungszuschuss zwischen 7,5% bis 27,% des Darlehensbetrages
- dieser Tilgungszuschuss wird dem Darlehenskonto gutgeschrieben
- es ist auch eine endfällige Variante möglich, bei der nur Zinsen zu zahlen sind (das Darlehen ist dann zum Ende der vereinbarten Zinsbindung) in einer Summe zurückzuzahlen
 
Welche Sondertilgungsmöglichkeiten gibt es?
- keine (das Darlehen kann aber jederzeit in voller Höhe gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden)

Kann das KfW-Programm mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?
- die Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, wenn insgesamt nicht mehr als 100% der förderfähigen Kosten so finanziert werden sollen

Muss man die Verwendung des Darlehens nachweisen?
- der Nachweis erfolgt über den Energieberater

Sonstiges 
- das KfW-Darlehen muss über eine Bank durchgeleitet werden. Eine direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich
- die Beantragung ist nur möglich, wenn hier ein Energieberater eingeschaltet wird (die Kosten für den Energieberater werden mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro gefördert)

(c) Olaf Varlemann Baufinanzierungsberatung- und -vermittlung
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