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Eigenheimförderung in Baden-Württemberg 2011 (Zusammenfassung)
Die wesentlichen Rahmendaten für die Eigenheimförderung in Baden- Württemberg lauten wie folgt:
1. Was wird in Baden-Württemberg gefördert?
- Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (inkl. Reihenhaus oder Doppelhaushälfte)
- Kauf eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
- Ausbau/Umbau/Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum
- es müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden
Förderprogramme im Einzelnen
2. Wer wird in Baden-Württemberg gefördert?
- Ehepaare, Lebenspartner oder Alleinerziehende mit mind. 1 Kind
- Schwerbehinderte
- es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden
3. Wie wird in Baden-Württemberg gefördert?
- Durch zinsgünstige und nachrangig abzusichernde Darlehen
4. Wie hoch wird in Baden-Württemberg gefördert?
Die Förderdarlehen beginnen mit ca. 63.800 Euro und sind nach oben offen (abhängig von der Kinderzahl)
5. Was ist in Baden-Württemberg besonders zu beachten?
- Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
- Fördermittel werden bei den Landratsämtern, Gemeinden oder Stadtverwaltungen beantragt
6. Fördermittelantrag
Den Fördermittelantrag finden Sie (im PDF-Format) >>hier>>
-Alle Angaben ohne Gewähr-
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