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Eigenheimförderung in Baden-Württemberg 2011 (Zusammenfassung)

Die wesentlichen Rahmendaten für die Eigenheimförderung in Baden- Württemberg lauten wie folgt:

1. Was wird in Baden-Württemberg gefördert?

  • Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (inkl. Reihenhaus oder Doppelhaushälfte)
  • Kauf  eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
  • Ausbau/Umbau/Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum
  • es müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden

Förderprogramme im Einzelnen

2. Wer wird in Baden-Württemberg gefördert?

  • Ehepaare, Lebenspartner oder Alleinerziehende mit mind. 1 Kind
  • Schwerbehinderte
  • es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden

3. Wie wird in Baden-Württemberg gefördert?

  • Durch zinsgünstige und nachrangig abzusichernde Darlehen

4. Wie hoch wird in Baden-Württemberg gefördert?

Die Förderdarlehen beginnen mit ca. 63.800 Euro und sind nach oben offen (abhängig von der Kinderzahl)

5. Was ist in Baden-Württemberg besonders zu beachten?

  • Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
  • Fördermittel werden bei den Landratsämtern, Gemeinden oder Stadtverwaltungen beantragt

6. Fördermittelantrag

Den Fördermittelantrag finden Sie (im PDF-Format) >>hier>>

-Alle Angaben ohne Gewähr-

Persönliche Beratung zu Fördermitteln in Baden-Württemberg:

Im Rahmen der Gesamtfinanzierung (“aus einer Hand”) besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen oder Telefonischen Beratungstermin:

(0 721) 13 252 -81 (Herr Drollinger)

E-Mail: holger.drollinger@baufi-nord.de

 

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(c) O. Varlemann Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - D-22964 Steinburg

Telefon (0 45 34) 29 84 70

Fördermittel und zinsgünstige Darlehen der Bundesländer für den Hausbau, Wohnungsbau und den Erwerb von vorhandenem Wohnraum - Fördermittel für junge Familien - Fördermittel für Umbau und Modernisierung

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