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Eigenheimförderung in Niedersachsen 2011(Zusammenfassung)
Die wesentlichen Rahmendaten für die Eigenheimförderung in Nidersachsen lauten wie folgt:
1. Was wird in Niedersachsen gefördert?
- Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (inkl. Reihenhaus oder Doppelhaushälfte)
- Kauf eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
- Ausbau/Umbau/Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum
- es müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden
2. Wer wird in Niedersachsen gefördert?
3. Wie wird in Niedersachsen gefördert?
- Durch zinsgünstige und nachrangig abzusichernde Darlehen
4. Wie hoch wird in Niedersachsen gefördert?
Die Höhe der Förderdarlehen hängt u.a. von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder und dem Vorhaben als solches ab. So erhält eine Familie mit 2 Kindern bei Neubau eine Grundförderung i.H.v. 35.000 Euro.
5. Was ist in Niedersachsen besonders zu beachten?
- Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
-Alle Angaben ohne Gewähr-
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