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Eigenheimförderung in Sachsen-Anhalt 2011 (Zusammenfassung)

Hier finden Sie die wesentlichen Rahmenbedingungen der Eigenheimförderung im Bundesland Sachsen-Anhalt.

1. Was wird in Sachsen-Anhalt gefördert?

  • Neubau und Ersterwerb von selbstgenutzen Immobilien
  • Kauf von bestehenden selbstgenutzten Immobilien, wenn die Immobilie umfassend modernisiert wird
  • Kauf von modernisierten selbstgenutzen Immobilien (Erstebezug nach Modernisierung)

2. Wer wird in Sachsen-Anhalt gefördert?

  • Haushalte mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen, wenn deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nicht mehr als um 60% überschreitet

3. Wie wird in Sachsen-Anhalt gefördert?

  • Durch zinsgünstige und nachrangig abzusichernde Darlehen
  • durch Durchleitung des KfW-Wohneigentumsprogramms
  • ggf. durch Bürgschaften gegenüber Erstfinanzierern (Banken und Sparkassen)

4. Wie hoch wird in Sachsen-Anhalt gefördert?

  • bis 100% der förderfähigen Kosten (mindestens 65.000 Euro)

5. Was ist besonders zu beachten?

  • Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden

-Alle Angaben ohne Gewähr-

Persönliche Beratung zu Fördermitteln im Sachsen-Anhalt:

Im Rahmen der Gesamtfinanzierung (“aus einer Hand”) besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen oder Telefonischen Beratungstermin:

(0 34 35) 93 59 59 - 50  (Herr Schneider)

E-Mail: ingo.schneider@baufi-nord.de 

 

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Telefon (0 45 34) 29 84 70

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