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Eigenheimförderung in Bayern 2011 (Zusammenfassung)
Die wesentlichen Rahmendaten für die Eigenheimförderung in Bayern lauten wie folgt:
1. Was wird in Bayern gefördert?
- Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (inkl. Reihenhaus oder Doppelhaushälfte)
- Kauf eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
- Zweifamilienhäuser, bei denen eine Wohnung selbst genutzt und eine Wohnung vermietet werden, können eingeschränkt gefördert werden
- Aus-/Umbau oder Erweiterung von vorhandenem Wohnraum
- es müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden
2. Wer wird in Bayern gefördert?
- grundsätzlich alle Haushalte, allerdings werden Haushalte mit mind. 2 Kindern oder mit behinderten Familienangehörigen bevorzugt
- es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden
3. Wie wird in Bayern gefördert?
- Durch zinsgünstige und nachrangig abzusichernde Darlehen
- über einen einmaligen Kinderzuschuss (1.500 Euro je Kind)
- durch den teilweisen Verzicht auf die behördlichen Gebühren für eine ggf. notwendige Baugenehmigung
4. Wie hoch wird in Bayern gefördert?
- bis ca. 30% bzw. 35% der förderfähigen Kosten
5. Was ist besonders zu beachten?
- Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
- Fördermittel werden bei den Landratsämtern oder Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte beantragt
-Alle Angaben ohne Gewähr-
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