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Eigenheimförderung in Bayern 2011 (Zusammenfassung)

Die wesentlichen Rahmendaten für die Eigenheimförderung in Bayern lauten wie folgt:

1. Was wird in Bayern gefördert?

  • Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (inkl. Reihenhaus oder Doppelhaushälfte)
  • Kauf  eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
  • Zweifamilienhäuser, bei denen eine Wohnung selbst genutzt und eine Wohnung vermietet werden, können eingeschränkt gefördert werden
  • Aus-/Umbau oder Erweiterung von vorhandenem Wohnraum
  • es müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden

2. Wer wird in Bayern gefördert?

  • grundsätzlich alle Haushalte, allerdings werden Haushalte mit mind. 2 Kindern oder mit behinderten Familienangehörigen bevorzugt
  • es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden

3. Wie wird in Bayern gefördert?

  • Durch zinsgünstige und nachrangig abzusichernde Darlehen
  • über einen einmaligen Kinderzuschuss (1.500 Euro je Kind)
  • durch den teilweisen Verzicht auf die behördlichen Gebühren für eine  ggf. notwendige Baugenehmigung

4. Wie hoch wird in Bayern gefördert?

  • bis ca. 30% bzw. 35% der förderfähigen Kosten

5. Was ist besonders zu beachten?

  • Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
  • Fördermittel werden bei den Landratsämtern oder Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte beantragt

-Alle Angaben ohne Gewähr-

Persönliche Beratung zu Fördermitteln in Bayern:

Im Rahmen der Gesamtfinanzierung (“aus einer Hand”) besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen oder Telefonischen Beratungstermin:

(0 89) 64 91 15 91 (Herr Schäfer)

E-Mail: hermann.schaefer@baufi-nord.de

 

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