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Wohnungsbauförderung und Eigenheimförderung der deutschen Bundesländer

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Eigenheimförderung in Nordrhein-Westfalen 2011(Zusammenfassung)

1. Was wird gefördert?

  • der Neubau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
  • der Ersterwerb schlüsselfertiger selbstgenutzter Eigenheime oder Eigentumswohnungen vom Bauträger
  • Ausbau und Erweiterung von vorhandenem Wohnraum

2. Wer wird gefördert?

Alle Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und:

  • mindestens ein Kind haben oder
  • zu denen ein schwerbehinderter Angehöriger (Grad der Behinderung mindestens 50) gehört. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln

3. Wie wird gefördert?

  • durch zinsgünstige bzw. zinslose Darlehen
  • Neubau: in den ersten 5 Jahren zinsfrei, aber 0,5% Verwaltungskosten jährlich
  • Altbau: in den ersten 5 Jahren 0,5% Zinsen zzgl. 0,5% Verwaötungskosten jährlich
  • ab dem 6. Jahr Anpassung des Zinssatzes auf 3,5% möglich

4. Wie hoch wird gefördert?

  • je nach Lage der Immobilie kann die Förderung für beispielsweise eine Familie mit 2 Kindern bis zu 100.000 Euro betragen (hängt von der genauen Lage der Immobilie ab)
  • Neubau und Kauf einer bestehenden/fertigstellten Immobilie werden unterschiedlich hoch gefördert

5. Was ist besonders zu beachten?

  • Anträge müssen vor Kauf oder Baubeginn gestellt werden
  • die Fördermittel müssen unter Umständen im Rahmen der Gesamtfinanzierung zwischenfinanziert werden

Persönliche Beratung zu Fördermitteln in Nordrhein-Westfalen:

Im Rahmen der Gesamtfinanzierung (“aus einer Hand”) besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin:

Telefon (0 211) 15 94 94 97 (Herr Jamrosik)

E-Mail: rainer.jamrosik@baufi-nord.de

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Fördermittel und zinsgünstige Darlehen der Bundesländer für den Hausbau, Wohnungsbau und den Erwerb von vorhandenem Wohnraum - Fördermittel für junge Familien - Fördermittel für Umbau und Modernisierung

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