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Soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein 2011 (Zusammenfassung)
Die wesentlichen Rahmendaten für die Eigenheimförderung in schleswig- Holstein lauten wie folgt:
1. Was wird gefördert?
- Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
- Kauf eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
- Ausbau von vorhandenem Wohneigentum für behinderten Haushaltsangehörigen
- je nach Region müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden
2. Wer wird gefördert?
- Haushalte mit mind. 1 Kind
- Schwerbehinderte
- es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden
3. Wie wird gefördert?
- durch zinsgünstige Darlehen
4. Wie hoch wird gefördert?
- Je nach Region und weiterer Umstände bis ca. 70.000 Euro (zzgl. Ergänzungsdarlehen für Schwerbehinderte oder Haushalte mit mindestens 3 Kindern)
5. Was ist besonders zu beachten?
- Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
6. Fördermittelantrag
Den Fördermittelantrag finden Sie (im PDF-Format) >>hier>>
-Alle Angaben ohne Gewähr-
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