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Wohnungsbauförderung und Eigenheimförderung der deutschen Bundesländer

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Soziale Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein 2011 (Zusammenfassung)

Die wesentlichen Rahmendaten für die Eigenheimförderung in schleswig- Holstein lauten wie folgt:

1. Was wird gefördert?

  • Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
  • Kauf  eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
  • Ausbau von vorhandenem Wohneigentum für behinderten Haushaltsangehörigen
  • je nach Region müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden

2. Wer wird gefördert?

  • Haushalte mit mind. 1 Kind
  • Schwerbehinderte
  • es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden

3. Wie wird gefördert?

  • durch zinsgünstige Darlehen

4. Wie hoch wird gefördert?

  • Je nach Region und weiterer Umstände bis ca. 70.000 Euro (zzgl. Ergänzungsdarlehen für Schwerbehinderte oder Haushalte mit mindestens 3 Kindern)

5. Was ist besonders zu beachten?

  • Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden

6. Fördermittelantrag

Den Fördermittelantrag finden Sie (im PDF-Format) >>hier>>

-Alle Angaben ohne Gewähr-

Persönliche Beratung Eigenheimförderung Schleswig-Holstein

Im Rahmen der Gesamtfinanzierung (“aus einer Hand”) besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.

Telefon (0 45 34) 29 84 70 (Herr Varlemann)

E-Mail: olaf.varlemann@baufi-nord.de

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(c) O. Varlemann Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - D-22964 Steinburg

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