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Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien
Private Hauseigentümer, die mit erneuerbaren Energien heizen wollen, erhalten ein Förderdarlehen. Damit können Sie die Heizungsanlage und deren Einbau finanzieren. Gefördert werden zum Beispiel solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen.
Was wird von gefördert?
Gefördert wird der Einbau von heiztechnischen Anlagen in privaten Wohnhäusern in Baden-Württemberg.
Sie erhalten die Förderung nur für Anlagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden:
- Solarthermische Anlagen zur kombinierten Warmwassererzeugung und Raumheizung
- Biomasseanlagen, zum Beispiel mit Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Biokraftstoffen
- Holzvergaser-Zentralheizungen
- Effiziente Wärmepumpen
- Erdwärmeanlagen, zum Beispiel Erdwärmesonden, Flächenkollektoren, Wärmepfähle, Wärmekörbe
- Einzelanlagen zur Wärmeversorung mit Kraft-Wärme-Kopplung
Wer wird von gefördert?
Gefördert werden Personen, die ein Haus besitzen, bauen oder kaufen. Sie müssen mindestens eine der Wohnungen selbst nutzen.
Welche Fördermittel erhalten Sie und zu welchen Bedingungen?
Sie erhalten über Ihre Hausbank ein Förderdarlehen mit verbilligten Zinsen.
Wie hoch sind die aktuellen Zinssätze?
Eine Übersicht mit den aktuellen Konditionen können Sie am Ende der Seite herunterladen.
Die L-Bank legt den Zinssatz für das Darlehen erst bei Zusage fest. Allerdings sind Sie bei steigenden Zinsen abgesichert: Dann erhalten Sie trotzdem den günstigeren Zinssatz, der an dem Tag galt, als Ihr Antrag bei der L-Bank eingegangen ist.
Mit welchen Fördermitteln können Sie Wohnen mit Zukunft kombinieren?
Sie können für Ihr Vorhaben, das heißt für die Heizungsanlage, weitere Fördermittel von Bund und Land einsetzen. Wenn Sie noch andere Maßnahmen durchführen (zum Beispiel Wärmedämmung), können Sie dafür ebenfalls zusätzliche Mittel aus den entsprechenden Förderprogrammen bekommen.
Fördermittelantrag
Den Fördermittelantrag finden Sie (im PDF-Format) >>hier>>
-Alle Angaben ohne Gewähr-
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