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Bauförderung für Schwerbehinderte in Niedersachsen 2011

Hier finden Sie die wesentliche Eckpunkte des Förderprogramms für Schwerbehinderte.

1. Was wird in Niedersachsen gefördert?

  • Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (inkl. Reihenhaus oder Doppelhaushälfte)
  • Kauf  eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung, wenn diese modernisiert werden
  • Umbau von vorhandenem Wohnraum
  • es müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden

2. Wer wird in Niedersachsen gefördert?

  • Schwerbehinderte (auch Einzelpersonen)
  • es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden

3. Wie wird in Niedersachsen gefördert?

  • Durch zinsgünstige und nachrangig abzusichernde Darlehen

4. Wie hoch wird in Niedersachsen gefördert?

Die Höhe der Förderdarlehen hängt von dem Vorhaben und der Anzahl der im Haus lebenden Kinder ab. Die Grundförderung beginnt bei 10.000 Euro für Umbaumaßnahmen bis hin zu 40.000 Euro für Kauf oder Neubau. Hinzukommen Kinderzuschläge für jedes im Haushalt lebende Kind.

5. Was ist in Niedersachsen besonders zu beachten?

  • Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden

-Alle Angaben ohne Gewähr-

Persönliche Beratung zu Fördermitteln in Niedersachsen:

Im Rahmen der Gesamtfinanzierung (“aus einer Hand”) besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin:

Telefon (0 45 34) 29 84 70

 

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(c) O. Varlemann Baufinanzierungsberatung - Fasanenweg 38a - D-22964 Steinburg

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Fördermittel und zinsgünstige Darlehen der Bundesländer für den Hausbau, Wohnungsbau und den Erwerb von vorhandenem Wohnraum - Fördermittel für junge Familien - Fördermittel für Umbau und Modernisierung

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