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Soziale Wohnungsbauförderung in Hamburg 2011
Die soziale Wohnungsbauförderung fördert den Neubau und Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Haushalte, deren Einkommen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, die abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ist. Bei einem 4-Personen-Haushalt ist dies beispielsweise ein Jahreseinkommen von ca. bis zu 69.400,- EUR brutto
Was wird gefördert?
Gefördert wird selbstgenutztes Wohneigentum in Form von Einfamilienhäusern (Einzelhäuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser), Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Bedingung ist ein Neubau, der noch nicht bewohnt gewesen ist (Erstbezug). Das Gebäude muss mind. den Energiestandard WK- Effizienzhaus 70.
Altbauten werden nicht gefördert.
Wie hoch wird gefördert?
Die Höhe des Förderdarlehens richtet sich nach der Zahl der zum Haushalt zählenden Personen. Die förderungsfähige Wohnfläche beträgt bei einer Person 60 Quadratmeter und erhöht sich für jede weitere Person um 10 Quadratmeter. Die Höhe des Darlehens ist das Produkt aus förderungsfähiger Wohnfläche multipliziert mit einem Darlehenssatz je qm förderfähige Fläche.
Der Darlehenssatz wird in Abhängigkeit vom Einkommen festgesetzt. Hohes Einkommen bedeutet einen niedrigen Darlehenssatz und umgekehrt. Der Darlehenssatz beträgt maximal 770,- EUR je Quadratmeter förderungsfähiger Wohnfläche. Das Baudarlehen kann sich um einen Familienzuschlag erhöhen, der für Ehepaare/Lebensgemeinschaften 10.000,- EUR beträgt. Er erhöht sich für jedes zum Haushalt gehörende Kind. Bei einer Familie mit 2 Kindern beträgt der Familienzuschlag 20.000,- EUR.
Wieviel Eigenmittel müssen eingebracht werden?
Es müssen mindestns 15% der anrechenbaren Gesamtkosten aus Eigenmittel eingebracht werden. Mindestens 6% müssen Barmittel sein, die restlichen 9% können auch Eigenleistungen sein.
Aufwendungsdarlehen als Ergänzung
Zusätzlich kann ggf. ein sog. Aufwendungsdarlehen in Anspruch genommen werden. Hierbei zahlt das Land Hamburg 16 Jahre lang einen “rückzahlbaren Zuschuss”, um die monatliche Bealstung zu reduzieren.
Der anfängliche monatliche Auszahlungsbetrag aus dem Aufwendungsdarlehen beläuft sich auf maximal 1,60 EUR pro Quadratmeter der förderungsfähigen Wohnfläche. Die Auszahlungsbeträge werden alle vier Jahre um je 0,40 EUR je Quadratmeter Wohnfläche verringert. Die gesamte Auszahlungsphase beträgt maximal 16 Jahre. Danach muss das Aufwendungsdarlehen zurückgezahlt werden.
-Alle Angaben ohne Gewähr-
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