Förderung von Wohneigentum in Baden-Württemberg

Stand 28.08.2022

Wohnraum ist in vielen Teilen Baden-Württembergs teuer. Insoweit fällt die Eigenheimförderung - zumindest auf den ersten Blick- relativ üppig aus. Die Beantragung ist allerdings relativ kompliziert, denn die Fördermittel müssen über die für Sie am aktuellen Wohnort zuständigen Wohnraumförderstelle beantragt werden.  Dort kann es insbesondere durch Urlaub, Krankheit usw. der zuständigen Mitarbeiter(innen) schnell zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.

Hinweis: wenn Sie schon einen Kaufvertrag oder Bauvertrag ohne Rücktrittsklausel unterschrieben haben, ist es zu spät, sich Gedanken um Fördermittel zu machen. Fördermittel müssen immer vor Unterschrift eines verbindlichen Vertrages beantragt werden!

Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum

- Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften (Paare) und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind (oder Geburt des Kindes in den kommenden 6 Monaten)

- schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen

- kinderlose Paare sowie Alleinstehende mit Kinderwunsch können im Falle eines später in den Haushalt hinzugekommenen Kindes eine sog. Ergänzungsförderung erhalten

- Sie dürfen noch kein "angemessenes" Eigenheim besitzen

- Neubau oder Ersterwerb von neuem selbstgenutzten Wohnraums (die Immobilie darf max. 4 Jahre alt sein)

- Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung selbst genutzten Wohnraums,

- Erwerb von bereits vorhandenem Wohnraums zur Eigennutzung, denn dieser zeitnah modernisiert wird

-  alters- und/oder behindertengerechter Umbau von selbst genutztem Wohnraum

Eine zusätzliche Förderung ist möglich bei:

- energetischer Optimierung bzw. energetischer Sanierung und/oder

Die Förderung erfolgt durch zinslose Darlehen und teilweise durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Eine Kombination mit Darlehen oder Zuschüssen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist ausgeschlossen.

- die Kredithöhe ist abhängig von der Familiengröße; bei einer 4-köpfigen Familie sind bei einem Neubau  bis zu 262.500 Euro Darlehen möglich

- Option auf ergänzende Tilgungszuschüsse bei weiterem Familienzuwachs innerhalb der nächsten 10 Jahre von 6.500 € enthalten (Ergänzungsförderung)

- Neubaustandard Plus: Tilgungszuschuss von 20.000 €

- sie Fördermittel des Landes Baden-Württemberg müssen "vor Maßnahmenbeginn" (Unterschrift Kauf-/Bauvertrag o.ä.) gestellt werden. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.

- es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden

- es müssen bestimmte Anforderungen an die Wohnfläche erfüllt werden (Ober- und Untergrenzen)

- es müssen bestimmte Energiestandards eingehalten werden

- es ist ein bestimmter Anteil an Eigenmittel notwendig; hierfür gibt es ggf.  Zuschüsse, die als Eigenkapitalersatz anerkannt werden

Die Anträge müssen bei der am aktuellen Wohnort zuständigen Wohnraumförderungsstelle beantragt werden.

Gerne beraten wir Sie im Rahmen der Gesamtfinanzierung aus einer Hand (also inkl. der Bankfinanzierung). Dabei berücksichtigen wir alle für Sie in Frage kommenden Fördermittel des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. Das macht Sinn, denn Fördermittel und Bankdarlehen müssen optimal aufeinander abgestimmt werden.

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Eine reine Fördermittelberatung bieten wir nicht an! 

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und/oder Aktualität!

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KfW-Förderprogramme

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