Hier finden Sie Informationen zur Förderung von Wohneigentum im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW).
Aktuell zahl das Land NRW Eigennutzern (rückwirkend ab dem 01.01.2022) einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2% des Kaufpreises der Immobilie (maximal 10.000 Euro). Mit diesem Zuschuss soll für Eigennutzer die Belastung durch die Grunderwerbsteuer reduziert werden. Eine Staffelung der Grunderwerbsteer selbst ist aufgrund der aktuellen Bundesgesetze nicht möglich, daher dieser kleine Umweg. Der Zuschuss kann/muss bei der NRW-Bank beantragt werden.
Hinweis: wenn Sie schon einen Kaufvertrag oder Bauvertrag ohne Rücktrittsklausel unterschrieben haben, ist es zu spät, sich Gedanken um Fördermittel zu machen. Fördermittel müssen immer vor Unterschrift eines verbindlichen Vertrages beantragt werden!
Dieses Thema überarbeiten wir gerade!
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Gerne beraten wir Sie im Rahmen der Gesamtfinanzierung aus einer Hand (also inkl. der Bankfinanzierung). Dabei berücksichtigen wir alle für Sie in Frage kommenden Fördermittel des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen.
Eine reine Fördermittelberatung bieten wir nicht an!
Wenn Sie sich im Rahmen einer Finanzierung aus einer Hand kostenfrei beraten lassen wollen, stehen Ihnen hierfür verschiedene freie Baufinanzierungsberater(innen) in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung:
Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und/oder Aktualität!