Förderung von Wohneigentum in Sachsen

Stand 26.07.2018

Diese Thema überarbeiten wir gerade!

Hinweis: wenn Sie schon einen Kaufvertrag oder Bauvertrag ohne Rücktrittsklausel unterschrieben haben, ist es zu spät, sich Gedanken um Fördermittel zu machen. Fördermittel müssen immer vor Unterschrift eines verbindlichen Vertrages beantragt werden!

Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum

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Gerne beraten wir Sie im Rahmen der Gesamtfinanzierung aus einer Hand (also inkl. der Bankfinanzierung). Dabei berücksichtigen wir alle für Sie in Frage kommenden Fördermittel des Bundes und des Landes Sachsen.

Eine reine Fördermittelberatung bieten wir nicht an!

Wenn Sie sich im Rahmen einer Finanzierung aus einer Hand kostenfrei beraten lassen wollen, stehen Ihnen hierfür verschiedene freie Baufinanzierungsberater(innen) in Sachsen zur Verfügung:

>>Freie Baufinanzierungsberater(innen) in Sachsen>>

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und/oder Aktualität!

Bundesfördermittel

KfW-Förderprogramme

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Telefon: 01590-1858231
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E-Mail: kontakt@landesfoerdermittel.de



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