Förderung von Wohneigentum in Schleswig-Holstein

Stand 26.08.2022

Schleswig-Holstein war der Vorreiter bei der sog. "freien Förderung" von Wohneigentum. Damit sind Förderprogramme gemeint, die im Gegensatz zur sozialen Eigenheimförderung nicht an Einkommensgrenzen o.ä. gebunden sind. Das Prinzip der freien Förderung haben andere Bundesländer in den letzten Jahren übernommen (siehe z.B. Hamburg oder Berlin).

Die soziale Eigenheimförderung spielt in Schleswig-Holstein eine eher untergeordnete Rolle. Wesentlich interessanter ist eben die freie Förderung mittels Durchleitung von KfW-Darlehen und eigenen Kreditprogrammen der Investitionsbank (IB-SH oder auch I-Bank genannt). Wesentlicher Vorteil: die nachrangig abzusichernden Darlehen werden von den Banken, die den Hauptteil finanzieren, als eine Art von Eigenkapitalersatz angesehen. In der Folge werden die Bankdarlehen meist deutlich günstiger. 

Hinweis: wenn Sie schon einen Kaufvertrag oder Bauvertrag ohne Rücktrittsklausel unterschrieben haben, ist es zu spät, sich Gedanken um Fördermittel zu machen. Fördermittel müssen immer vor Unterschrift eines verbindlichen Vertrages beantragt werden!

Soziale Eigenheimförderung

Einkommensabhängige Fördermittel

Wer wird gefördert?
- Privatpersonen bzw. Familien mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehindertem Angehörigen

Was wird gefördert
- Neubau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum
- Ausbau oder Erweiterung von vorhandenem Wohneigentum, wenn der vorhandene Wohnraum für einen Haushaltsangehörigen mit Behinderung nicht mehr angemessen ist

Wie wird gefördert?
- die Förderung erfolgt über ein Förderdarlehen und ggf. Zusatzdarlehen
- es gibt keine direkten Zuschüsse!

Wie hoch ist die Förderung?
- Grundförderung 100.000 Euro (Darlehen)
- Zusatzdarlehen bis zu 50.000 Euro für besondere bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte
- Zusatzdarlehen bis zu 15.000 Euro zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Immobilie

Was sollte man unbedingt beachten?
- Fördermittel müssen "vor Maßnahmenbeginn" (Unterschrift Bau-/Kaufvertrag bzw. Baubeginn) beantragt werden
- es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden (Mindest- und Höchsteinkommen)!
- es müssen bestimmte Größen (Wohnfläche) eingehalten werden!
- beim Kauf von Gebrauchtimmobilien müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden!
- bei Neubauvorhaben müssen bestimmte Energiestandards eingehalten werden!
- es muss ein Eigenanteil von 7,5% der Kosten eingebracht werden (Eigenkapital, Eigenleistungen oder bezahltes Grundstück)

Freie Eigenheimförderung

Fördermittel ohne Einkommensbeschränkungen o.ä.

Wer wird gefördert?
- grundsätzliche alle natürlichen Personen

Was wird gefördert?
- Neubau und Kauf von selbst genutztem Wohneigentum

Wie wird gefördert?
- es gibt insgesamt 7 verschiedene Darlehensprogramme (inkl. Durchleitung von KfW-Krediten)

Wie hoch ist die Förderung?
- bei der Durchleistung von KfW-Darlehen: je nach Vorgaben der KfW
- weitere Darlehen in der Regel bis max. 100.000 Euro

Was sollte man unbedingt beachten?
- die Förderdarlehen müssen "vor Maßnahmenbeginn" (Unterschrift bau-/Kaufvertrag bzw. Baubeginn) beantragt werden
- die Investitionsbank stellt bestimmte Anforderungen an die Hauptfinanzierung (z.B. Mindesttilgung)

Fördermittel für Modernisierungsmaßnahmen

Welche Modernisierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?


Wer bekommt Fördermittel für die Wohnraummodernisierung?


Wie fördert Schleswig-Holstein die Modernisierung von Wohngebäuden?


Wie hoch ist die Förderung?


Was sollte man unbedingt beachten?



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Bundesfördermittel

KfW-Förderprogramme

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