Förderung von Wohneigentum in Hamburg

Stand 26.08.2022

In Hamburg wird der Kauf und Erwerb von Wohneigentum auf zwei Wegen gefördert. Zum einen gibt es die sog. soziale Eigenheimförderung mit Beschränkungen beim Einkommen und Kostenobergrenzen, zum anderen gibt es eine "freie Förderung" auf Darlehensbasis, die ohne Einkommens- und Kostengrenzen auskommt.

In der sozialen Eigenheimförderung werden ausschließlich Neubauten finanziert. Wer eine "gebrauchte" Immobilie kaufen will, geht hier also leer aus. Und wer tatsächlich einen Neubau plant bzw. eine Neubauimmobilie kaufen will, scheitert derzeit häufig an der Kostenobergrenze von max. 560.000 Euro (für einen 6-Personen-Haushalt!). Während in anderen Bundesländern hauptsächlich Familien mit Kindern gefördert werden, können in Hamburg auch Alleinstehende die soziale Eigenheimförderung in Anspruch nehmen.

Kommt die soziale Eigenheimförderung nicht in Frage, weil es sich um eine gebrauchte Immobilie handelt oder die Kosten- und Einkommensgrenzen nicht eingehalten werden, stehen weitere Förderdarlehen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) zur Verfügung. Der Clou bei diesen Darlehen: es handelt sich um sog. nachrangige Darlehen, die insbesondere dazu führen, dass die hauptfinanzierende Bank deutlich bessere Konditionen anbieten kann. So wird die Finanzierung insgesamt ggf. günstiger. Im Rahmen dieser "Nachrangförderung" wickelt die IFB auch die Förderdarlehen der KfW ab.

In der Praxis ist es sehr nützlich, dass die Förderung in Hamburg zentralisiert ist. Fördermittelanträge werden entweder direkt oder über die erstfinanzierende Bank bei der IFB gestellt und dort bearbeitet. Das geht somit deutlich schneller als in den Bundesländern, in denen Fördermittel über die Kommunen beantragt werden müssen. 

Hinweis: wenn Sie schon einen Kaufvertrag oder Bauvertrag ohne Rücktrittsklausel unterschrieben haben, ist es zu spät, sich Gedanken um Fördermittel zu machen. Fördermittel müssen immer vor Unterschrift eines verbindlichen Vertrages beantragt werden!

Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum

- alle Privatpersonen, die die Obergrenzen beim Einkommen, den Gesamtkosten und der Größe der Immobilie (Wohnfläche) einhalten

- Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses (inkl. Doppel- und Reihenhaus) oder einer Eigentumswohnung

- Kauf eines -neuen- selbstgenutzten Einfamilienhauses, Doppel- bzw. Reihenhauses oder einer Eigentumswohnung (nur Erstbezug, keine Altbauten!)

- durch ein zinsgünstiges Darlehen (Zinssatz aktuell 0,5% für 10 Jahre Zinsbindung)

- durch ein sog. Aufwendungsdarlehen, das die Ratenbelastung durch die Finanzierung senken soll

- durch einen Zuschuss für besonders energiesparendes Bauen

- die Höhe der Förderung hängt vom Einkommen, der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und der Wohnfläche der Immobilie ab

- Fördermittelanträge müssen vor Maßnahmenbeginn (Unterschrift Bau- oder Kaufvertrag) gestellt werden

- es müssen 15% Eigenmittel eingebracht werden (Eigenkapital und/oder Eigenleistungen)

Gerne beraten wir Sie im Rahmen der Gesamtfinanzierung aus einer Hand (also inkl. der Bankfinanzierung). Dabei berücksichtigen wir alle für Sie in Frage kommenden Fördermittel des Bundes und des Landes Hamburg.

Eine reine Fördermittelberatung bieten wir nicht an!

Wenn Sie sich im Rahmen einer Finanzierung aus einer Hand kostenfrei beraten lassen wollen, stehen Ihnen hierfür verschiedene freie Baufinanzierungsberater(innen) in Hamburg zur Verfügung:

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