Förderung von Wohneigentum in Brandenburg

Stand 26.08.2022

Bei Fördermitteln den Überblick zu behalten, ist ja im Allgemeinen nicht so einfach. Das Land Brandenburg setzt da allerdings noch eins drauf.  Wesentliche Frage bei der Förderung: wo muss bzw. kann die Immobilie eigentlich gelegen sein? Das Land fördert für Eigennutzer nämlich nicht jede Immobilie in jeder Lage. Das macht es schon mal kompliziert. Zudem ist die allgemeine Wohnbauförderung an eine Eigennutzung von mindestens 20 Jahren geknüpft.

Hinweis: wenn Sie schon einen Kaufvertrag oder Bauvertrag ohne Rücktrittsklausel unterschrieben haben, ist es zu spät, sich Gedanken um Fördermittel zu machen. Fördermittel müssen immer vor Unterschrift eines verbindlichen Vertrages beantragt werden!

Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum

- der Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung

- der Erwerb von Wohnungen, wenn diese nach Erwerb umfangreich modernisiert werden (mindestens 500 Euro/qm Wohnfläche)

- der Ausbau, Umbau und die Erweiterung bestehende Gebäude

- die Schaffung einer zweiten Wohnung für Haushaltsangehörige in Verbindung mit der Hauptwohnung

Die Maßnahmen sollen in einer so genannten Gebietskulisse stattfinden. Dazu gehören

- innerstädtische Sanierungs- oder Entwicklungsgebiete

- sog. "Vorranggebiete Wohnen" und "Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung",

 - der Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach den §§ 13 a oder b BauGB aufgestellt wurden

Aus- und Umbauten sind auch außerhalb einer solchen Gebietskulisse förderfähig.

- mit zinsfreien Darlehen und Zuschüssen (wobei zinsfrei nicht ganz stimmt, denn die Investitionsbank Brandenburg verlangt ein "laufendes Entgelt" von 0,5% jährlich)

- Durchleitung von KfW-Förderprogrammen durch die Investitionsbank Brandenburg

- zinsfreies Darlehen max. 60.000 Euro

- energetische Zusatzförderung 30.000 Euro

- für diverse Vorhaben gibt es ggf. eine zusätzliche Förderung

- Anträge auf Fördermittel müssen vor Maßnahmenbeginn (Unterschrift Bau-Kaufvertrag) bei der Investitionsbank Brandenburg gestellt werden

Gerne beraten wir Sie im Rahmen der Gesamtfinanzierung aus einer Hand (also inkl. der Bankfinanzierung). Dabei berücksichtigen wir alle für Sie in Frage kommenden Fördermittel des Bundes und des Landes Brandenburg.

Eine reine Fördermittelberatung bieten wir nicht an!

Wenn Sie sich im Rahmen einer Finanzierung aus einer Hand kostenfrei beraten lassen wollen, stehen Ihnen hierfür verschiedene freie Baufinanzierungsberater(innen) in Brandenburg zur Verfügung:

>>Freie Baufinanzierungsberater(innen) in Brandenburg>>

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und/oder Aktualität!

Bundesfördermittel

KfW-Förderprogramme

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