Nachfolgend geben wir Ihnen eine ganz groben Überblick zur aktuellen Eigenheimförderung in Baden-Württemberg.
Gefördert werden Neubau und Kauf von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie Änderungs- oder Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden eigengenutzten Objekten.
- Familien (Einzelpersonen u. Paare) mit mindestens einem
minderjährigen Kind
- Sie dürfen für ihre aktuelle oder künftige
Familiensituation noch kein angemessenes
Wohneigentum besitzen.
Zinsverbilligtes Darlehen ab 0,50 % Sollzins aus den Mitteln des Landes Baden-Württemberg. Nach 15 Jahren entfällt der Zuschuss.
- Grundförderung 160.000 Euro (max. Gesamtkosten
abzgl. notwendige Eigenmitte)
- der Betrag erhöht je Kind (gestaffelt)
- Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden
(also vor Unterschrift eines verbindlichen Kauf- oder
Bauvertrages)
- in der sozialen Wohnungsbauförderung müssen
bestimmte Einkommens-, Fächen- und Kostenobergrenzen eingehalten werden.
Gerne beraten wir Sie im Rahmen der Gesamtfinanzierung aus einer Hand (also inkl. der Bankfinanzierung). Dabei berücksichtigen wir alle für Sie in Frage kommenden Fördermittel des Bundes und des Landes Baden-Württemberg.
Eine reine Fördermittelberatung bieten wir nicht an!
Weitere Informationen finden Sie unter:
>>>Hilfe & Beratung>>>