Hier finden Sie Informationen zur Förderung von Wohneigentum im Bundesland Hessen.
Das Bundesland Hessen födert inbesondere den Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum bzw. den Kauf von vorhandenem Wohneigentum mit eigenen Förderdarlehen ("Hessen-Baudarlehen" und "Hessen-Darlehen"). Zusätzlich zu diesen Förderdarlehen können über das Landesförderinstitut (WIBank) sämtliche KfW-Förderprogramme durchgeleitet werden (ausgenommen das KfW-Wohneigentumsprogramm). Die Bank, die den Hauptteil der Finanzierung übernimmt, behandelt die Förderdarlehen und KfW-Darlehen quasi wie Eigenkapital und bietet entsprechend günstige Konditionen.
Hinweis: wenn Sie schon einen Kaufvertrag oder Bauvertrag ohne Rücktrittsklausel unterschrieben haben, ist es zu spät, sich Gedanken um Fördermittel zu machen. Fördermittel müssen immer vor Unterschrift eines verbindlichen Vertrages beantragt werden!
- Kauf und Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum
- Modernisierung/Sanierung von Wohneigentum
- behindertengerechter Umbau von Wohnimmobilien
- Privatpersonen, die in selbstgenutztes Wohneigentum investieren
- durch zinsverbillgte Darlehen
- Durchleitung von KfW-Fördermitteln (ausgenommen das KfW-Wohneigentumsprogramm)
- bis 115.000 Euro (Neubau) bzw. 100.000 Euro (Kauf Altbau)
- hinzukommen ggf. KfW-Förderdarlehen (ausgenommen das KfW-Wohneigentumsprogramm)
- alle Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden
- es müssen Eigenmittel in die Gesamtfinanzierung eingebracht werden (15% der Gesamtkosten; mindestens 10% als Eigenkapital)
- es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden
Gerne beraten wir Sie im Rahmen der Gesamtfinanzierung aus einer Hand (also inkl. der Bankfinanzierung). Dabei berücksichtigen wir alle für Sie in Frage kommenden Fördermittel des Bundes und des Landes Hessen.
Eine reine Fördermittelberatung bieten wir nicht an!
Weitere Informationen finden Sie unter:
>>>Hilfe & Beratung>>>