Hier findden Sie in Kürze alle Informationen zur Förderung von Wohneigentum im Bundesland Bremen.
Hinweis: wenn Sie schon einen Kaufvertrag oder Bauvertrag ohne Rücktrittsklausel unterschrieben haben, ist es zu spät, sich Gedanken um Fördermittel zu machen. Fördermittel müssen immer vor Unterschrift eines verbindlichen Vertrages beantragt werden!
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Gerne beraten wir Sie im Rahmen der Gesamtfinanzierung aus einer Hand (also inkl. der Bankfinanzierung). Dabei berücksichtigen wir alle für Sie in Frage kommenden Fördermittel des Bundes und des Landes Bremen.
Eine reine Fördermittelberatung bieten wir nicht an!
Weitere Informationen finden Sie unter:
>>>Hilfe & Beratung>>>