Das Land Bayern fördert die Schaffung von Wohneigentum auf verschiedene Arten. Abgesehen von der sozialen Förderung mit entsprechenden Einkommens- und Kostengrenzen gibt es auch eine allgemeine Förderung.
Hinweis: wenn Sie schon einen Kaufvertrag oder Bauvertrag ohne Rücktrittsklausel unterschrieben haben, ist es zu spät, sich Gedanken um Fördermittel zu machen. Fördermittel müssen immer vor Unterschrift eines verbindlichen Vertrages beantragt werden!
- Neubau eines selbstgenutzten
Einfamilienhauses oder einer
Eigentumswohnung (inkl. Reihenhaus
oder Doppelhaushälfte)
- Kauf eines selbstgenutzten
Einfamilienhauses oder einer
Eigentumswohnung
- Zweifamilienhäuser, bei denen eine
Wohnung selbst genutzt und eine
Wohnung vermietet werden, können
- eingeschränkt gefördert werden
Aus-/Umbau oder Erweiterung von
vorhandenem Wohnraum
- es müssen bestimmte
Kostenobergrenzen eingehalten werden
- gefördert wird auch Wohnraum, der an
Familienangehördige vermietet wird
- grundsätzlich alle Haushalte, allerdings
werden Haushalte mit mind. 2 Kindern
oder mit behinderten
Familienangehörigen bevorzugt
- es müssen bestimmte
Einkommensgrenzen eingehalten
werden
- Durch zinsgünstige und nachrangig
abzusichernde Darlehen
- über einen einmaligen Kinderzuschuss
(1.500 Euro je Kind)
- bis ca. 30% bzw. 40% der förderfähigen
Kosten (maximal 100.000 Euro)
- Fördermittelanträge müssen unbedingt vor
“Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder
Bauvertrag) gestellt werden
- Fördermittel werden bei den Landratsämtern oder
Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte beantragt
Gerne beraten wir Sie im Rahmen der Gesamtfinanzierung aus einer Hand (also inkl. der Bankfinanzierung). Dabei berücksichtigen wir alle für Sie in Frage kommenden Fördermittel des Bundes und des Landes Bayern.
Eine reine Fördermittelberatung bieten wir nicht an!
Weitere Informationen finden Sie unter
>>>Hilfe & Beratung>>>