29.03.2022: Landtag in NRW beschließt "Zuschuss zur Grunderwerbsteuer"
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2% des Kaufpreises (bis max. 500.000 Euro). Damit will das Land die Belastung durch die Grunderwerbsteuer reduzieren.
17.02.2022: BEG-Förderung wieder verfügbar!
Der Bund lässt die sog. BEG-Förderung weiterlaufen. Hierfür wurden rund 9,5 Mrd Euro an zusätzlichen Haushaltsmitteln bereitgestellt. Mit den Mitteln sollen alle bereits gestellten Fördermittelanträge bewilligt werden können. Darüber hinaus werden nur noch Modernisierungsmaßnahmen gefördert (keine Neubauförderung!).
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat per 24.01.2022 einen Antragsstop erlassen. Grund hierfür ist die Tatsache, dass die Mittel des Bundes für dieses Förderprogramm aufgebraucht sind und der KfW noch tausende Fördermittelanträge vorliegen. Bereits gestellte Anträge werden nicht mehr bearbeitet.
Ab Mittwoch (26.05.2021) gelten in folgenden Kreditprogrammen der KfW neue Zinssätze:
Wohneigentumsprogramm (Nr. 124):
- 10/10/10: +0,10% (neu: 1,20%)
- 25/03/05: +0,07% (neu: 1,09%)
- 25/03/10: +0,11 (neu: 1,19%)
Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (Nr. 167):
- 10/02/10: +0,07% (neu: 0,85%)
Die neuen Zinssätze gelten für alle Darlehen, deren Anträge ab dem 26.05.2021 bei der KfW eingehen.
Ab dem 01. April 2021 gelten in Schleswig-Holstein neue Förderbedingungen für die soziale Wohnraumförderung. Die bisherige Förderung wird dabei starkt vereinfacht.
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Energieeffizient Sanieren (151/152):
10/10/10: +0,15% (neu: 0,90%)
10/02/10: keine Anpassung
20/03/10: +0,15% (neu: 0,90%)
30/05/10: +0,15% (neu: 0,90%)
Energieeffizient Bauen (153):
10/10/10: +0,15% (neu: 1,15%)
10/02/10: +0,15% (neu: 0,90%)
20/03/10: +0,15% (neu: 1,10%)
30/05/10: +0,15% (neu: 1,10%)
Wohneigentumsprogramm (124):
10/10/10: +0,02% (neu: 1,02%)
25/03/05: +0,04% (neu: 0,95%)
25/03/10: +0,03% (neu: 1,01%)
Die neue "Bundesförderung für effiziente Wohngebäude" (BEG) ersetzt ab dem 01.07.2021 verschiedene KfW-Programme für den Bau bzw. die Sanierung von Wohngebäuden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhöht ab dem 24.02.2021 die Zinse für das sog. Wohneigentumsprogramm (Nr. 124) um bis zu 0,15%. Davon betroffen sind alle Verbraucher, deren Anträge ab dem 24.02.2021 bei der KfW eingehen.