KfW-Energieeffizient Bauen (Nr. 153)

Stand 02.02.2020 (Update 07.03.2021)

Hinweis: dieses Förderprogramm wird mit Wirkung ab dem 01.07.2021 durch die sog. "Bundesförderung für effiziente Wohngebäude" (BEG) abgelöst. 

Wer wird gefördert?

- Natürliche und juristische Personen, die eine Wohnimmobilie bauen oder einen Neubau kaufen (Erstbezug)

Wie wird gefördert/finanziert?

- die Förderung erfolgt über ein subventioniertes Darlehen sowie einen sog. Tilgungszuschuss, der dem Kreditkonto gutgeschrieben wird
- es besteht die Wahl zwischen einem Annuitätendarlehen mit laufender Zins- und Tilgungsrate sowie einem endfälligen Darlehen, das am Ende der
  Zinsbindung (in 10 Jahren) in einer Summe zurückgezahlt werden muss 

Was wird gefördert?

- Neubau und Ersterwerb einer Wohnimmobilie, die bestimmte Energiestandards einhalten muss (die Standards werden von der KfW vorgegeben)
- Umbau bislang unbeheizter Nutzflächen zu Wohnraum (z.B. Scheune)

Wie hoch wird gefördert/finanziert?

- 100% der förderfähigen Kosten (maximal 120.000 Euro je Wohneinheit im Gebäude)

Welche Laufzeiten sind möglich?

- die maximale Darlehenslaufzeit beträgt 30 Jahre

Wie lange sind die Zinssätze festgeschrieben?

- die Zinssätze sind 10 Jahre festgeschrieben

Ab wann werden Bereitstellungszinsen fällig?

- Bereitstellungszinsen ab dem 13. Monat
- die Bereitstellungszinsen liegen bei 1,80% jährlich bzw. 0,15% monatlich

Wie hoch ist die Auszahlung?

- die Auszahlung erfolgt zu 100%

Wie muss das Darlehen zurückgezahlt werden?

- das Darlehen wird in gleichbleibenden Zins- und Tilgungsraten (Annuität) zurückgezahlt, es gibt aber auch eine tilgungsfreie Variante, bei der in der ersten 10 Jahren nur Zinsen gezahlt werden und das dann nach Ablauf der Zinsbindung in einer Summe zurückgezahlt wird
- es gibt es einen Tilgungszuschuss der KfW. Dieser beträgt je nach Effizienthausstandard zwischen 15% bis zu 25% des Darlehensbetrages (= maximal 30.000 Euro)

Welche Sondertilgungsmöglichkeiten gibt es?

- keine reguläre Sondertilgungsmöglichkeiten
- eine vorzeitige komplette Rückzahlung ist ohne besonderen Grund möglich, allerdings nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung 

Welche Sicherheiten verlangt die KfW?

- die Darlehen müssen i.d.R. grundbuchlich abgesichert werden (bestimmt die durchleitende Bank)

Kann das KfW-Programm mit anderen Fördermitteln kombiniert werden?

- ja, eine Kombination mit anderen Fördermitteln udn/oder KfW-Darlehen ist grundsätzlich möglich

Muss man die Verwendung des Darlehens nachweisen?

Sonstiges 
- das KfW-Darlehen muss über eine Bank durchgeleitet werden. Eine direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich.

(c) Olaf Varlemann Baufinanzierungsberatung- und -vermittlung
www.baufi-nord.de